Wer kann Mitglied werden?
Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als Finanzportfolioverwalter ist die Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Um als Vermögensverwalter in Deutschland zugelassen zu werden, müssen eine ganze Reihe rechtlicher, regulatorischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllt werden.
Maßgebliche Kriterien für die Zulassung
Der Vermögensverwalter muss über eine nachgewiesene fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit verfügen, einen ausreichenden Kapitalnachweis erbringen und er muss Führungserfahrungen nachweisen – mindestens eine dreijährige Erfahrung als leitender Angestellter im Bereich Anlageberatung oder Vermögensverwaltung. Nach Prüfung dieser Faktoren und erteilter Genehmigung durch die BaFin darf der Vermögensverwalter seine Tätigkeit aufnehmen. Erst ab diesem Moment darf er nach eigenem Ermessen, allerdings im Rahmen vertraglich festgelegter Richtlinien, Anlageentscheidungen für seine Klienten treffen. Und von diesem Zeitpunkt an unterliegt er einer regelmäßigen Anzeige- und Meldepflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Es gehört zu den Grundsätzen des VuV, dass der Verband ausschließlich nur solche Vermögensverwalter aufnimmt, die diese Voraussetzungen erfüllen und bereits die Genehmigung der BaFin besitzen. Denn die Verwaltung fremden Vermögens erfordert ein hohes Maß an Verantwortung.
Weiterführende Informationen über die Zulassung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).