Vermögensverwaltung im Fokus
Was haben Sie davon, dass ein Vermögensverwalter Mitglied in unserem Verband ist?
Profitieren Sie von den Stärken unserer Gemeinschaft, die in der Qualität Ihrer Betreuung sichtbar wird.
Eine unabhängige Vermögensverwaltung verfügt in der Regel nicht über den Verwaltungsapparat einer Großbank, die mit vielen Fachabteilungen aufgestellt ist. Daher ist es sinnvoll, dass sich die unabhängigen Vermögensverwaltungen zu einer starken Gemeinschaft im Rahmen des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) zusammengeschlossen haben. Durch diesen Verbund können die unterschiedlichen Fachkompetenzen aus den einzelnen Unternehmen in den verschiedenen Fachdisziplinen (Compliance, Geldwäschevermeidung, Datenschutz) gebündelt und der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Durch die im Verband verankerten Fachkompetenzen ist es in den letzten Jahren gelungen, einen Branchenstandard für die Formulare und Dokumente zu setzen, die die Mitgliedsunternehmen zur laufenden Kundenbetreuung verwenden (können). Der Anleger kann also davon ausgehen, dass der im VuV organisierte Vermögensverwalter auch auf der juristischen Seite mit den gesetzlichen Anforderungen konform geht.
Ebenso bietet der VuV eine Fülle an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an, sodass die Mitarbeiter der unabhängigen Vermögensverwaltungen ihren Qualitätsstandard sehr hoch halten können. Alleine im Jahr 2021 haben mehr als 1.900 Teilnehmer:innen an Seminaren und Lehrgängen der verbandseigene Akademie teilgenommen.
Darüber hinaus haben sich alle Verbandsmitglieder dem VuV-Ehrenkodex verpflichtet, wonach sie sich als transparente und faire Partner gegenüber dem Kunden zeigen. Zum Ehrenkodex gehört auch die Einhaltung des Aufsichtsrechts. Einmal jährlich muss jedes Verbandsmitglied seinen Abschlussbericht zur Erfüllung der Vorgaben aus dem WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) dem Verband vorlegen: ein Bericht, den der VuV prüft und gegebenenfalls (falls Mängel auftreten) Maßnahmen einleitet. Verstöße gegen den VuV-Ehrenkodex können im schlimmsten Fall zum Ausschluss aus dem Verband führen.